Mindestlohn in der Wäscherei-Branche

Seit 2009 gibt es den Mindestlohn in der Textilservice-Branche. Wir erklären Ihnen, ob er für Ihr Unternehmen gilt, welche Ausnahmen es gibt, wie hoch er ist und was es zu beachten gilt. Außerdem finden Sie Links und weiterführende Informationen.

So hoch ist der Mindestlohn

Jahr Lohn West Lohn Ost
Mindestlohn 2009 7,51 € 6,36 €
Mindestlohn 2010 7,65 € 6,50 €
Mindestlohn 2011 7,80 € 6,75 €
Mindestlohn 2012 8,00 € 7,00 €
Mindestlohn 2013 8,25 € 7,50 €
Mindestlohn 2014 (ab 1.Oktober) 8,50 € 8,00 €
Mindestlohn 2015 8,50 € 8,00 €
Mindestlohn 2016 (ab 1. Juli) 8,75 € 8,75 €
Mindestlohn 2017 bis 30.09.
Mindestlohn 2017 ab 01.10.
8,75 €
8,84 €
8,75 €
8,84 €
Mindestlohn 2018 (ab 1. Juli) 8,84 € 8,84 €
Mindestlohn 2019 (ab 1. Januar) 9,19 € 9,19 €
Mindestlohn 2020 (ab 1. Januar) 9,35 € 9,35 €
Mindestlohn 2021 (ab 1. Januar) noch offen noch offen

Für wen gilt der Mindestlohn?

Der Mindestlohn gilt für alle Angestellten in allen Branchen als Lohnuntergrenze. Eine Unterscheidung wie sie weiter unten beschrieben war, ist nicht mehr gültig.

Ausnahmen vom Mindestlohn in der Wäscherei-Branche

Die im Gesetz festgelegten Ausnahmen sind nachfolgend aufgeführt. Wir empfehlen eine rechtliche Beratung, da es Fallstricke gibt.

  • Auszubildende
  • ehrenamtlich Tätige
  • Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung
  • Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten der Beschäftigung
  • Selbstständige
  • Heimarbeiter nach dem Heimarbeitsgesetz
  • Personen, die einen freiwilligen Dienst ableisten
  • Personen, die ein verpflichtendes Praktikum (schul-, hochschulrechtlich, Ausbildungsordnung, gesetzlichgeregelte Berufsakademie) absolvieren
  • Personen, die ein freiwilliges Praktikum bis zu drei Monate [...] absolvieren, wenn nicht zuvor mit demselben Ausbildenden ein solches Praktikumsverhältnis bestand
  • Personen im Rahmen einer Einstellungsqualifizierung (§ 54 a SGB III) oder Berufsbildungsvorbereitung nach dem Berufsbildungsgesetz
  • Teilnehmer einer Maßnahme der Arbeitsförderung (z.B. 1-Euro-Jobs)
  • Menschen mit Behinderungen in einem "arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis"

Weiter Informationen zum Mindestlohn

Beschluss der Mindestlohn-Kommission vom 28. Juni 16
Beschluss Bundesregierung vom 31.10.2018

Die nachfolgenden Informationen sind nicht mehr gültig, sie werden nur der Vollständigkeit halber aufgeführt.

Gilt der Mindestlohn für alle Wäschereien

Der tarifliche Mindestlohn gilt für Großwäschereien, die mindestens 80% ihres Gesamtumsatzes im Objektkundengeschäft("B2B") erwirtschaften. Objektkundengeschäft sind Firmenkunden, zum Beispiel Hotels, Restaurants, Krankenhäuser, Seniorenheime, Arztpraxen, Apotheken etc. Maßgeblich ist der Umsatz des letzten Jahres, allerdings war es bisher nicht das Kalenderjahr, sondern der Zeitraum vom 1.7. bis zum 30.06. Umsatz mit Privatpersonen zählt nicht dazu.

Die Anzahl der Mitarbeiter nicht maßgeblich, ob die Wäscherei mindestlohnpflichtig ist. Der Mindestlohn gilt für alle Mitarbeiter der Wäscherei, sowohl Festangestellte, als auch Aushilfen, Schüler, Studenten, Leiharbeiter. Ausgenommen sind nur Auszubildende(Azubis).

Das sind die Ausnahmen vom Mindestlohn

Ausgenommen sind Wäschereien, die weniger als 50% Ihres Wasch-Umsatzes mit Geschäftskunden machen.*

Ausgenommen sind Wäschereidienstleistungen, die von Werkstätten für behinderte Menschen im Sinne des § 136 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch erbracht werden.

§ 2 Anwendungsausnahmen
Die Verordnung findet keine Anwendung auf Wäschereidienstleistungen, die von Werkstätten für behinderte Menschen im Sinne des § 136 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch erbracht werden.
- Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft

Chemische Reinigungen sind vom Mindestlohn ausgenommen, da hier keine Waschleistungen, sondern Reinigungsleistung erbracht wird. Waschleistungen basieren auf dem Lösemittel Wasser, Reinigungsleistung auf anderen Lösungsmitteln (PER, KWL, CO2 etc.)

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Autor

Sebastian Schweyen

Über den Autor

Sebastian Schweyen kennt die Wäscherei-Branche seit mehr als 15 Jahren. Er stammt aus einem mittelständischen Wäschereibetrieb und ist Gründer von Waescherei-Suche.de, dem Branchenportal für Wäscherei-Dienstleistungen. Mit der Spezialsuche können Gewerbekunden mit drei Klicks kostenlos ein Angebot von passenden Wäschereien anfordern.

Alle Informationen sind nach bestem Wissen zusammengestellt worden. Für Aktualität und Richtigkeit übernehmen wir keine Gewähr. Alle Texte stellen ebenso keine Rechtsberatung dar. Sollte sich ein Fehler eingeschlichen haben, so korrigieren wir diesen gerne. Zuletzt aktualisiert am: 27.11.2018

Nachtrag

*Aus "Rechtsnormen des Mindestlohn-Tarifvertrags für Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft vom 25. September 2013":
Betriebe oder selbständige Betriebsabteilungen, deren Umsatz überwiegend auf das Waschen von Textilien für gewerbliche Kunden sowie öffentlich-rechtliche oder kirchliche Einrichtungen entfällt (Objektkundengeschäft), unabhängig davon, ob die Wäsche im Eigentum der Wäscherei oder des Kunden steht, soweit das Objektkundengeschäft prägend ist.
Das ist der Fall, wenn mehr als 50 % des Umsatzes auf das Objektkundengeschäft entfällt.

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