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Der gesetzlicher Mindestlohn wird angehoben

von Redaktion

Auswirkungen der auf Wäschereien und Reinigungen

"Die Mindestlohn-Kommission hat einstimmig beschlossen, den gesetzlichen Mindestlohn ab dem 1. Januar 2017 auf 8,84 Euro brutto je Zeitstunde festzulegen", sagte der Vorsitzende der Mindestlohn-Kommission, Jan Zilius.

Nicht betroffen sind jedoch Firmen, die in den Geltungsbereich des Mindestlohntarifvertrags für Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft (TATEX / intex) fallen. Dies sind in der Regel mittlere und große Wäschereien.

Bestandsschutz für Wäschereien

Für diese Unternehmen gilt seit dem 01.07.2016 in West und Ost einheitlich 8,75 € brutto/h. Da dieser Tarifvertrag Bestandsschutz genießt, darf bis zum 30.09.2017 8,75 € anstelle von 8,84 €/h gezahlt werden. Vom 01.10.2017 bis zum 31.12.2017 gilt dann 8,84 €/h als Lohnuntergrenze.

Reinigungen

Da Chemische Reinigungen nicht vom Mindestlohntarifvertrags für Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft betroffen sind, gelten für sie die allgemeinen Vorschriften.

Ab dem 01.01.2018 gilt der von der Mindestlohn-Kommission festgesetzte Mindestlohn für alle Unternehmen ohne jede Einschränkung.

Kontrolle durch Zoll

Der Zoll kontrolliert, ob Arbeitgeber den Mindestlohn einhalten. Verstöße können mit einer Geldbuße von bis zu 500.000 Euro sanktioniert werden. Bußgelder werden zum Beispiel fällig, wenn Arbeitgeber in bestimmten Branchen und bei geringfügig Beschäftigten gegen Dokumentationspflichten verstoßen. Das betrifft zum Beispiel das Baugewerbe, Gaststätten und Herbergen, Speditions-, Transport und Logistikunternehmen, Forstwirtschaft, Gebäudereinigung, Messebau und Fleischwirtschaft.

Weitere Informationen:

Artikel - Mindestlohn in der Wäscherei-Branche
Beschluss der Mindestlohn-Kommission

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